JA. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Und auch wenn der Einsatz gegen Menschen grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann es in Notwehrsituationen dennoch gerechtfertigt sein, ein Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen.
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PIEXON Pfefferspray Abschussgerät Guardian Angel II
Inhalt: 12 ml, 2 Pfeffersprayladungen
- Unser Preis49,95 €
- inkl. 19% MwSt.zzgl. Versand
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Produktbeschreibung
Mit dem Guardian Angel können Sie sich auf Distanz vor Angriffen schützen. Das Gerät enthält zwei Pfeffersprayladungen mit je 6 ml Inhalt, die nacheinander abgefeuert werden können. Wenn die beiden Pfeffersprayladungen abgefeuert wurden, kann das Gerät entsorgt werden. Das revolutionäre Antriebssystem (ohne permanenten Druck) sorgt dafür, dass die Pfeffersprayladung mit einer sehr hohen Geschwindigkeit (ca. 180 km/h) abgeschossen wird. Dank dieses Antriebssystems verliert dieses Pfefferspray keinen Druck wie es bei handelsüblichen Dosen vorkommen kann und ist so stets einsatzbereit. Der Flüssigkeitsstrahl und die hohe Geschwindigkeit verhindern, dass die Ladung durch Wind abgelenkt wird.
Das Pfefferspray Abschussgerät Jet Protector Guardian Angel ist klein und handlich. Es passt ohne Probleme in Ihre Tasche, Handtasche, Jackentasche etc. Sie können es auch einfach mit dem Kunststoffclip an Gürtel oder Hosenbund befestigen.
Das Gerät kann nicht nachgeladen werden. Wenn die beiden Pfeffersprayladungen abgefeuert wurden, kann das Gerät entsorgt werden.
Produktmerkmale
- Pfefferspray Abschussgerät Guardian Angel II, Punktstrahl
- Inhalt 12 ml, 2 Pfeffersprayladungen
- Größe ca. 10 cm
- Reichweite bis zu 5 Meter
- höchste Treffsicherheit
- keine Ablenkung durch Seitenwind
- Geschwindigkeit des Pfefferspraystrahls: bis zu 180 km/h
- Griffstück mit Anti-Slip Punkte für sicheren Halt
- Zielvorrichtung für präzise Schussabgabe
- Maße: 119 x 84 x 25 mm
- Gewicht: 108g
Artikel-Nr.: 100.130148
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.